Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz
Neben der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz gibt es beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken. Die Mitglieder der beiden Rheinland-Pfälzischen Rechtsanwaltskammern bilden das Versorgungswerk der Rheinland-Pfälzischen Rechtsanwaltskammern, dessen Aufgabe es ist, seinen Mitgliedern und Hinterbliebenen Versorgung zu gewähren.
Pflichtmitglieder sind die Rechtsanwälte, die in Rheinland-Pfalz vor Vollendung ihres 45. Lebensjahres zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden sind bzw. werden.
Mitglied des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern ist der Rechtsanwalt am 01. des auf seine Zulassung folgenden Monats.
Die während des Referendariats erworbenen Rentenanwartschaften können nach
§ 28 Abs. 3 der Satzung des Versorgungswerkes nachversichert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsanwalt innerhalb eines Jahres nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst Mitglied des Versorgungswerks geworden ist.